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   OLG Hamburg, 23.03.1998 - 12 W 5/98   

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OLG Hamburg, 23.03.1998 - 12 W 5/98 (https://dejure.org/1998,18828)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.1998 - 12 W 5/98 (https://dejure.org/1998,18828)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 1998 - 12 W 5/98 (https://dejure.org/1998,18828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1447
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 03.07.2012 - 13 T 50/12

    Klauselerteilung, Auszug aus der Insolvenztabelle, Widerspruch gegen

    Auch der Schuldner könnte die auf Anweisung des Beschwerdegerichts erfolgende Klauselerteilung nur im Wege der hierfür gesetzlich speziell vorgesehenen Rechtsmittel, insbesondere mit einer Klauselerinnerung, und nicht mittels eines Rechtsbehelfs gegen die anweisende Entscheidung angreifen (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1998, 1447; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 861; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 732 Rn. 5; Zöller/Stöber, a.a.O., § 724 Rn. 13; Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, a.a.O., § 17 Rn. 5 f. u. 22; die vereinzelt vertretene Gegenauffassung rechtfertigt ihrerseits nicht die Annahme eines Zulassungsgrundes).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2001 - 3 WF 201/01

    Unterhalt, Kind, Ausland, England; Vereinfachtes Verfahren, Dynamisierung;

    Je nach Parteistellung unterschiedliche Rechtsmittelmöglichkeiten nach § 11 RPflG einerseits und nach der ZPO sind dem Gesetz auch sonst nicht fremd ( vgl. BGH FamRZ 1998, 1447 zu § 732 ZPO bei der Vollstreckungsklausel ).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 WF 253/99
    Je nach Parteistellung unterschiedliche Rechtsmittelmöglichkeiten nach § 11 RPflG einerseits und nach der ZPO sind dem Gesetz auch sonst nicht fremd ( vgl. BGH FamRZ 1998, 1447 zu § 732 ZPO bei der Vollstreckungsklausel ).
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